Rechtliches
Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Website soll für alle nutzbar sein. Hier lesen Sie, wie weit wir dabei sind, welche Einschränkungen wir kennen und wie Sie uns Barrieren melden können.
Das Kulturamt der Stadt Pforzheim ist bemüht, diese Website im Einklang mit den Vorschriften zur Barrierefreiheit zugänglich zu machen. Maßgeblich sind die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0), die europäische Norm EN 301 549 und die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 in der Konformitätsstufe AA.
Geltungsbereich
Diese Erklärung gilt für die Website [TODO: vollständige Adresse der Website, zum Beispiel https://kulturraum-pforzheim.vercel.app] mit allen öffentlich zugänglichen Seiten sowie für den geschützten internen Bereich für Veranstaltende und für das Kulturamt.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist mit den genannten Anforderungen [TODO: „vollständig vereinbar“ / „teilweise vereinbar“ / „nicht vereinbar“ — nach Abschluss der Prüfung genau eine Angabe wählen und begründen] vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
[TODO: Bekannte Einschränkungen aus docs/a11y.md übernehmen. Je Einschränkung
angeben: betroffener Bereich, verletztes Erfolgskriterium der WCAG 2.1, Grund
(Unvereinbarkeit mit den Anforderungen, unverhältnismäßige Belastung oder
Inhalt außerhalb des Anwendungsbereichs) sowie eine barrierefreie Alternative
und den geplanten Zeitpunkt der Behebung.]
Bereits umgesetzte Maßnahmen, die wir hier festhalten:
- Die öffentliche Terminübersicht ist bewusst als gegliederte Liste und nicht als Kalenderraster gestaltet, weil diese Form mit Screenreadern und per Tastatur am zuverlässigsten zu bedienen ist.
- Der interne Belegungskalender ist vollständig mit der Tastatur bedienbar und wird zusätzlich als gleichwertige Listenansicht angeboten.
- Zustände wie „belegt“, „angefragt“ und „frei“ werden nie allein über Farbe unterschieden, sondern zusätzlich über Text und Muster.
- Alle Formulare sind beschriftet, Fehlermeldungen werden als Text ausgegeben, verlinken auf das betroffene Feld und werden Screenreadern angesagt.
- Die Seite ist ohne Verlust von Inhalten auf 200 Prozent vergrößerbar und bis zu einer Breite von 320 Pixeln nutzbar.
- Bewegungen und Übergänge sind dezent und werden unterdrückt, wenn Ihr System reduzierte Bewegung anfordert.
- Für Veranstaltungsbilder ist eine Textalternative verpflichtend; ohne sie kann ein Bild nicht veröffentlicht werden.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am [TODO: Datum] erstellt und zuletzt am [TODO: Datum] überprüft.
Grundlage ist eine [TODO: Selbstbewertung / Bewertung durch Dritte] auf Basis automatisierter Prüfungen (axe-core, Lighthouse) sowie manueller Tests mit Tastaturbedienung und Screenreader.
Barrieren melden, Feedback und Kontakt
Sie haben Mängel bei der Barrierefreiheit dieser Website festgestellt, oder Sie benötigen einen Inhalt in einer zugänglichen Form? Dann melden Sie sich bitte bei uns. Wir antworten Ihnen innerhalb eines Monats.
Stadt Pforzheim — Kulturamt
[TODO: Straße und Hausnummer]
[TODO: PLZ] Pforzheim
E-Mail: [TODO: E-Mail-Adresse für Rückmeldungen zur Barrierefreiheit]
Telefon: [TODO]
Bitte beschreiben Sie möglichst genau, welche Seite betroffen ist und welche Barriere Sie erlebt haben.
Durchsetzungsverfahren
Sind Sie mit unserer Antwort nicht zufrieden oder erhalten Sie innerhalb eines Monats keine Rückmeldung, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach dem Landes-Behindertengleichstellungsgesetz Baden-Württemberg wenden. Das Schlichtungsverfahren ist für Sie kostenlos.
[TODO: Bezeichnung, Anschrift, E-Mail-Adresse und Website der zuständigen Schlichtungs- beziehungsweise Durchsetzungsstelle durch das Rechtsamt eintragen lassen — bei der oder dem Landes-Behindertenbeauftragten Baden-Württemberg angesiedelt.]